Salongespräch zu Antisemitismus im Kulturbereich
Das Grundgesetz gewährt in Deutschland nicht nur die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte auch die Kunstfreiheit. Diese Grundrechte schützen das Recht der Bürgerinnen und Bürger, ihre Meinungen frei zu äußern und sich künstlerisch frei zu betätigen. All dies ist möglich, solange sie nicht gegen andere grundlegende Rechte verstoßen.
Nicht erst auf der documenta 15, sondern zuletzt auch auf der Berlinale 2024 wurde jedoch israelbezogener Antisemitismus auf offener Bühne von Kulturschaffenden in Wort und Symbolen demonstriert. Auch in Nordrhein-Westfalen passiert Ähnliches.
Deswegen möchten wir mit Ihnen in Kooperation mit der Landtagsfraktion der Freien Demokraten NRW ins Gespräch kommen. In dem Salongespräch geht die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Yvonne Gebauer MdL, mit elf Gästen aus Kunst & Kultur der Problematik nach, inwiefern die Kulturszene ein Ort des offenen Diskurses und der kritischen Reflexion ist. Ein Ort, der sich auch gegen jegliche Form von Diskriminierung und Vorurteilen ausspricht. Oder ist eine Antidiskriminierungsklausel nötig, so wie es der Berliner Kultursenator Joe Chialo zunächst eingebracht und auf Druck der Kulturschaffenden wieder zurückgezogen hat? Welche juristische Prüfung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Klausel rechtmäßig ist, und Grundrechte angemessen berücksichtigt werden?
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Salongespräch zu Antisemitismus im Kulturbereich
Veranstaltungsart
Webtalk
Zeit16.04.2024 | 18:00 - 20:00
VeranstalterLandesbüro Nordrhein-Westfalen
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