Zur Neuregelung der Sterbehilfe
Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das erst 2015 verschärfte Verbot der Sterbehilfe gekippt und für die Freiheit, auch im Sterben, votiert. Seitdem fehlt es an einer gesetzlichen Regelung. Der Gesetzgeber steht unter Druck. Die Rechtsunsicherheit bei diesem existentiellen Thema beunruhigt betroffene Patienten, Ärzte und Pflegepersonal.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bewusst die Selbstbestimmung des Individuums in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gerückt. Suizid sei ein Grundrecht, so beschieden die Richter und wiesen damit Maßstäbe für eine zukünftige neue Regelung der Sterbehilfe. Zugleich ist der Gesetzgeber gefordert, dem auch kommerziellen Missbrauch mit Blick auf nicht mehr selbst entscheidungsfähige Menschen, einen Riegel vorzuschieben.
Verschiedene Gesetzesentwürfe liegen inzwischen der Öffentlichkeit vor, eine erste Orientierungsdebatte im Bundestag fand statt und in den kommenden Monaten werden die Abgeordneten des Bundestages vor ihrem Gewissen und angesichts einer sehr emotionalen öffentlichen Debatte entscheiden müssen. In der Frage der Sterbehilfe kollidieren verschiedene Werte miteinander: Der absolute Schutz menschlichen Lebens ist ein Verfassungsgebot ebenso wie die Freiheit des Individuums, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen.
Spiegeln das Votum des Bundesverfassungsgerichts und die erregten öffentlichen Debatten einen Wertewandel in unserer Gesellschaft? Was bedeutet Lebensschutz am Ende des Lebens und im Bewusstsein der Freiheit? Darüber diskutieren die liberale Politikerin,
Katrin Helling-Plahr (FDP), die einen eigenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt hat und der ehemalige Bischof der evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck und langjähriges Mitglied im Deutschen Ethikrat, Prof. Dr. Martin Hein.
Zur Neuregelung der Sterbehilfe
Reihe: WERTE VERBINDEN
Veranstaltungsart
Webtalk
Zeit08.11.2022 | 20:00 - 21:15
VeranstalterLänderbüro Hessen/Rheinland-Pfalz
Zurück
Als nächstes