Es sollte eine parlamentarische Sternstunde im Bundestag werden. Anfang Juli 2023 diskutierten die Abgeordneten zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Es waren bewegende und sehr persönliche Redebeiträge – aber am Ende konnte sich das Parlament auf keinen der beiden Entwürfe einigen. So steht Deutschland ohne eine klare und detaillierte Gesetzesregelung zur Sterbehilfe da.

Aber es gibt ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 – und dieses Urteil hatte eigentlich ein neues Gesetz nötig gemacht. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte das erst 2015 verschärfte Verbot der Sterbehilfe gekippt und für die Freiheit, auch im Sterben, votiert. Die obersten Richter hatten bewusst die Selbstbestimmung des Individuums in den Mittelpunkt ihrer Entscheidung gerückt. Suizid sei ein Grundrecht, so beschieden die Richter und setzten damit Maßstäbe für eine zukünftige neue Regelung der Sterbehilfe. Zugleich sei der Gesetzgeber gefordert, dem auch kommerziellen Missbrauch mit Blick auf nicht mehr selbst entscheidungsfähige Menschen, einen Riegel vorzuschieben.

Doch im Bundestag gab es keine Mehrheiten für ein neues Gesetz. Geht’s also ohne Gesetz besser? Wie geht’s weiter in dieser ebenso sensiblen wie komplexen Frage? Die Rechtsunsicherheit beunruhigt betroffene Patienten, Ärzte und Pflegepersonal. Denn es kollidieren verschiedene Werte miteinander: Der absolute Schutz menschlichen Lebens ist ein Verfassungsgebot ebenso wie die Freiheit des Individuums, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Spiegeln das Votum des Bundesverfassungsgerichts und die erregten öffentlichen Debatten einen Wertewandel in unserer Gesellschaft? Was bedeutet Lebensschutz am Ende des Lebens und im Bewusstsein der Freiheit?

Gast
Katrin Helling-Plahr MdB
ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete der Freien Demokraten. Sie ist rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten, ordentliches Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und Mitglied im Richterwahlausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Gesundheits- und Familienausschuss.

Gast
Gita Neumann
ist Dipl. Psychologin, studierte zudem Philosophie. Sie war 30 Jahre lang Patientenberaterin, Lebens- und Sterbebegleiterin im Humanistischen Verband Deutschlands. Als Seniorberaterin ist sie dort heute für Patientenautonomie am Lebensende und vor allem für Fragen zur Suizidhilfe zuständig. Als Autorin behandelt sie medizinethische Themen.

Gast
Meinhard Schmidt-Degenhard
studierte Philosophie, Theologie und Soziologie. Er arbeitete 30 Jahre für den Hess. Rundfunk/ARD in Frankfurt am Main als Chef der TV Redaktion ‚Gesellschaft, Politik, Religion‘, moderierte die TV-Sendungen ‚horizionte‘ und ’Sonntagsgespräch’. Heute ist er freiberuflich tätig als Moderator, Coach und Interviewtrainer.

Sterbehilfe

Geht’s ohne Gesetz besser – oder: wie geht’s weiter?


Veranstaltungsart

Webtalk

Zeit

11.01.2024 | 18:00 - 19:15

Veranstalter

Landesbüro Nordrhein-Westfalen

Mehr auf +Freiheit

64 min

Deutschlands Staatsfinanzen nachhaltig gestalten

69 min
#FemaleForward

#FemaleChangeMaker: Die Lage der Frauen in Indien

66 min

Vier Jahre Corona: Status quo, Rückblick und Ausblick

74 min

Freiheit-Forschung-Wissenschaft: "Die Rache des Pangolin: Wild gewordene Pandemien und der Schutz der Artenvielfalt"

68 min

Lesen. Jetzt! Jörn Leonhard: Über Kriege und wie man sie beendet. Zehn Thesen

61 min
Krieg in Europa

Politischer Wandel im Südkaukasus im Schatten des Ukraine-Krieges

Wir verarbeiten Ihre Daten und nutzen Cookies.

Wir nutzen technisch notwendige Cookies, um Ihnen die wesentlichen Funktionen unserer Website anbieten zu können. Ihre Daten verarbeiten wir dann nur auf unseren eigenen Systemen. Mehr Information finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen in Ziffer 3. Sie können unsere Website damit nur im technisch notwendigen Umfang nutzen.


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und unser Angebot für Sie fortlaufend verbessern zu können, nutzen wir funktionale und Marketingcookies. Mehr Information zu den Anbietern und die Funktionsweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen in Ziffer 3. Klicken Sie ‚Akzeptieren‘, um einzuwilligen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.