Recht auf Recht: Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum?
Der Umweltschutz ist ein Staatsziel von Verfassungsrang. In Artikel 20a Grundgesetz heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Nichtsdestotrotz schien der Umweltschutz bisher eher ein verfassungsrechtliches Schattendasein zu führen. Spätestens der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Anfang dieses Jahres, der das 2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, da nicht weitreichend genug, hat dies geändert und die Rechtsfiguren „intertemporale Freiheitssicherung“ wie auch „Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminium“ zentral auf umwelt- und rechtspolitische Tagesordnungen gesetzt. Wir wollen im Rahmen dieser Veranstaltung den nun bereits vielfach diskutierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Anfang dieses Jahres abermals aus einer liberalen Perspektive würdigen und insbesondere auch solche Rechtsfiguren in einer Diskussion erörtern – auch mit Ihnen!
Zu dieser Veranstaltungs-Reihe: Gerade auch den BürgerInnen Anwalt sein, deren Rechte drohen Anrechte zu bleiben oder deren individuelle Grundrechte gar nicht erst formal-rechtlich garantiert sind, das muss ein Leitmotiv liberaler Rechtspolitik sein. Rechtspraxis anhand eines solchen Leitmotivs in den Blick zu nehmen und sie konstruktiv zu begleiten, das soll der Horizont unserer Webinar-Reihe „Recht auf Recht – eine rechtspolitische Videosprechstunde“ sein.
Recht auf Recht: Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum?
Intertemporale Freiheitssicherung im BVerfG-Beschluss
Veranstaltungsart
Webtalk
Zeit25.10.2021 | 20:00 - 21:00
VeranstalterLandesbüro Nordrhein-Westfalen
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