1. Klaus-Kinkel-Lecture

Ein historischer Sieg für den Kampf gegen die Straflosigkeit von schwersten Verbrechen! So erklärte Außenminister Klaus Kinkel im Juli 1998 die Verabschiedung des Römischen Statuts zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Unter der Leitung von Klaus Kinkel hatte sich Deutschland in der Gruppe der sogenannten Like-Minded-States besonders für einen permanenten Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt und damit bleibende Verdienste erworben. Zwei Jahrzehnte später hat der Internationale Strafgerichtshof schwerste internationale Straftaten, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgt, Täter angeklagt, verurteilt, aber auch freigesprochen. Als internationales Gericht ist der IStGH stets auf die Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten angewiesen. Dies betrifft die Unterstützung bei Haftbefehlen, bei der Ermittlung von Beweisen und dem Schutz von Opferzeuginnen und –zeugen. Prof. Dr. Bertram Schmitt, der deutsche Richter am IStGH, befasst sich in seinem Vortrag mit der schwierigen Problematik der Vernehmung von Opferzeugen und gibt einen Einblick in die aktuellen Herausforderungen am IStGH.
Die erste Klaus-Kinkel-Lecture ist dem bedeutenden politischen Engagement des früheren Bundesjustiz- und Bundesaußenministers für die Errichtung des IStGH gewidmet.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit leistet mit dieser vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Veranstaltung einen Beitrag dazu, die Ziele der 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030, insbesondere im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, bekannter zu machen.

1. Klaus-Kinkel-Lecture

Menschenrechtsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof


Veranstaltungsart

WebTalk

Zeit

02.07.2021 | 17:00 - 18:45

Veranstalter

Landesbüro Baden-Württemberg


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