Streitfall Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist im Grundgesetz, Art. 7, fest verankert – und, so heißt es dort, er ist in „Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ zu erteilen. Aber wie zeitgemäß ist dies noch im Jahre 2022? Ist der Religionsunterricht ein verkappter Glaubensunterricht der Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen? Nur knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung gehören noch einer der beiden großen Kirchen an. Inzwischen beanspruchen auch islamische Verbände hierzulande ihr Recht auf einen islamischen Bekenntnisunterricht an den Schulen – und dies unter ihrer Kontrolle. Doch wer repräsentiert wirklich die über 5 Millionen Muslime hierzulande?

Wie kann der Staat kontrollieren, was im Religionsunterricht gelehrt oder gepredigt wird? Entspricht das Konzept des Religionsunterrichts noch den gesellschaftlichen Realitäten? Defacto ist der Religionsunterricht an vielen Schulen inzwischen eine Art Lebenskunde, dient der Persönlichkeitsbildung und bietet den Schüler*innen existentielle Orientierungshilfe. Wäre es für den gesellschaftlichen Konsens nicht zielführender, wenn es für alle Schüler einen gemeinsamen Religionskunde-Unterricht bzw. das Schulfach Ethik gäbe? Wie wichtig ist religiöses Wissen, um unsere Gesellschaft und unsere Geschichte zu verstehen?

Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften neu und kritisch zu beleuchten, auch wenn Schulfragen in die Kultushoheit der Länder gehören. Wie wird es weitergehen mit dem Religionsunterricht, immerhin dem einzigen Schulfach in Deutschland, das im Grundgesetz abgesichert ist?

Streitfall Religionsunterricht

Wie zeitgemäß ist religiöse Unterweisung in den Schulen?


Veranstaltungsart

Webtalk

Zeit

30.05.2022 | 18:00 - 19:15

Veranstalter

Landesbüro Nordrhein-Westfalen

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