Künstliche Intelligenz im Rechtswesen
Künstliche Intelligenz (KI) verändert unser Leben. KI steuert weite Teile unseres Wirtschafts- und Finanzwesens, reguliert Verkehrsströme, ermöglicht medizinischen Fortschritt. An welchen Stellen kann Künstliche Intelligenz auch sinnvoll eingesetzt werden im Rechtswesen? KI etwa als Hilfe bei Sammelklagen oder bei der Vereinfachung komplizierter Abläufe in den Verwaltungen bzw. in der Gesetzgebung? Könnte KI vorausschauend helfen bei der Kriminalitätsbekämpfung, also den möglichen Täter ausmachen, bevor er das Verbrechen begeht? Oder bleibt es allein bei der Unterstützung von Recherchen?
In anderen Ländern, so z.B. in den USA, wird KI eingesetzt, wenn es um die Sozialprognosen und damit um eine vorzeitige Bewährung bei Strafgefangenen geht. Und auch China erweitert in großem Umfang seine KI-Anwendungsbereiche im Rechtswesen. Doch wie gerecht sind Algorithmen? KI ist so diskriminierend wie es die Menschen sind, die sie mit all ihren Vorurteilen und Wertevorstellungen programmieren. Andererseits könnten „Justiz-Roboter“ sachgerechter urteilen als Menschen, die sich von Stimmungen, Launen und Vorurteilen gegenüber Angeklagten lenken lassen.
Über aktuelle Einsatzbereiche Künstlicher Intelligenz sowie über technische und ethische Grenzen diskutieren der stv. Vorsitzende des Rechtsauschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Thorsten Lieb MdB, Prof. Dr. Marie Herberger, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Methodenlehre, Recht der Digitalisierung und Legal Tech an der Universität Bielefeld, und Dr. Dirk Schrameyer, LL.M. (USA) , Leiter des Bereichs Digital Product Management Legal bei Wolters Kluwer in Deutschland.
Gäste
Prof. Dr. Marie Herberger
...ist seit 2022 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Methodenlehre, Recht der Digitalisierung und Legal Tech an der Universität Bielefeld. Ihr besonderes Interesse gilt den Auswirkungen der Digitalisierung im Rechtswesen.
Dr. Thorsten Lieb Mdb
… ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main. Er ist stv. Vorsitzender des Rechtsausschusses sowie Mitglied des Haushaltsausschusses und der jeweiligen Unterausschüsse für europäische Angelegenheiten.
Dr. Dirk Schrameyer, LL.M. (USA)
... ist Leiter des Bereichs Digital Product Management Legal bei Wolters Kluwer in Deutschland. In dieser Funktion verantwortet er die kundenzentrierte Entwicklung von digitalen, inhaltsbasierten Lösungsangeboten für Juristinnen und Juristen.
Moderation
Meinhard Schmidt-Degenhard
...arbeitete 30 Jahre für den Hessischen Rundfunk/ARD in Frankfurt am Main als Chef der TV Redaktion ‚Gesellschaft, Politik, Religion‘, moderierte die TV-Sendungen ‚horizionte‘ und ’Sonntagsgespräch’. Heute ist er freiberuflich tätig als Moderator, Coach und Interviewtrainer.
Künstliche Intelligenz im Rechtswesen
Was ist möglich? Was bleibt unmöglich?
Veranstaltungsart
Webtalk
Zeit26.04.2024 | 20:00 - 21:00
VeranstalterLandesbüro Nordrhein-Westfalen