§ 218 – Das Recht auf Abtreibung und der Schutz des Lebens
Seit Jahren werden in unserer Gesellschaft weiterhin hitzige Debatte um den § 218 geführt – obwohl doch eigentlich scheinbar klare gesetzliche Regelungen vorliegen. Dies haben nicht zuletzt die aktuellen Auseinandersetzungen um den § 219a bzw. um die Neuregelung der sogenannten "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche gezeigt. Es geht um grundsätzliche Werte: Da gilt das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper und ihre Gesundheit und gleichzeitig ist der Schutz des menschlichen Lebens in jeglicher Phase unserer Existenz grundlegendes Gebot unserer Verfassung.
Vor allem konservative kirchliche Kräfte erinnern an die Unverfügbarkeit des Lebens und berufen sich auf Papst Franziskus, der Schwangerschaftsabbrüche mit Auftragsmord verglichen hat. In der Debatte um den § 218 stehen sich in unserer Gesellschaft scheinbar unversöhnliche Positionen gegenüber. Eine Abtreibung ist in Deutschland noch immer grundsätzlich eine Straftat und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ist eine vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen möglich und welche Hürden müssten dazu überwunden werden?
Die Berliner Ampel-Koalition plant nun, die bestehenden Regelungen zu prüfen. Wie könnte eine liberale Regelung zukünftig ausschauen? Welche Vorstellungen bzw. Befürchtungen haben Gegner einer weiteren Liberalisierung? Wem sind in unserer Republik welche Werte wie wichtig und vor allem, wie finden wir in einer säkular-pluralistischen Gesellschaft einen verbindenden Wertekonsens? Über diese Fragen wollen wir mit Ihnen und unseren Referentinnen sprechen und laden Sie herzlich dazu ein.
§ 218 – Das Recht auf Abtreibung und der Schutz des Lebens
Reihe: WERTE VERBINDEN
Veranstaltungsart
Webtalk
Zeit15.11.2022 | 18:00 - 19:15
VeranstalterLänderbüro Hessen/Rheinland-Pfalz