Über die Veranstaltung

Mai 2020: Aufgrund seiner vergleichsweise hohen Infektionsrate sowie einer nie dagewesenen globalen Vernetztheit der Menschheit breitet sich das Corona-Virus SARS-CoV-2 in immer schnellerem Rekordtempo über alle Länder und Kontinente hinaus aus – und bedroht dabei nicht nur die Menschen, sondern auch einige Errungenschaften der freien Gesellschaft. Eine schwierige Abwägung von Sicherheits-, Gesundheits- und Freiheitsrechten des Einzelnen hat unlängst begonnen, die Maßstäbe gesellschaftlicher Vorstellungen zu verschieben.

Kontaktbegrenzung, Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen, millionenfache Überwachung von Handydaten: Was vielen gestern noch evident unverhältnismäßig schien, ist heute Gegenstand wissenschaftlicher wie auch politischer Gefahrenabwägungen und könnte morgen schon Routine sein. Doch wo liegen die Grenzen eines sinnvollen Krisenmanagements und wo beginnen jene der totalitären Gesellschaft? Gibt es ein „Supergrundrecht“ auf Gesundheitsschutz oder überwiegen jene der Handlungsfreiheit? Wo liegen die Grenzen der Rechtsgüterabwägungen und was ist nun zu tun? Darüber wollen wir mit dem sächsischen Justizminister a.D. und rechtspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Jürgen Martens MdB diskutieren.

Foto: gettyimages/katatonia82

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Gibt es ein „Supergrundrecht“ auf Gesundheitsschutz oder überwiegen jene der Handlungsfreiheit? Eine Diskussion mit dem sächsischen Justizminister a.D. Dr. Jürgen Martens MdB.


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