15 Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende „Hartz IV“
Über die Veranstaltung
15 Jahre nach Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) ist die Diskussion lebhaft wie eh und je. Häufig dominieren Schlagworte wie „Armut per Gesetz“ oder „Schlüssel zur Vollbeschäftigung“. Hartz IV ist dabei oft Sinnbild und Kristallisationspunkt der öffentlichen Debatte um den Sozialstaat insgesamt: reich, arm, west, ost, globalisierter Kosmopolit, Wutbürger.
Der Gesetzgeber hat in der aktuellen Corona-Krise reagiert: Es gibt einen erleichterten Zugang zu Hartz IV, unter anderem ist die Vermögensprüfung ausgesetzt und Anträge können digital gestellt werden. Sanktionen werden nicht vorgenommen. Grüne und FDP regen zudem einen Aufschlag für krisenbedingte Mehraufwendungen an.
Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit gesetzliche Änderungen bei der Grundsicherung verlangt – zuletzt bei den Sanktionen. Der Gesetzgeber hat selbst oft nachgesteuert, z. B. bei der Versorgung von Kindern.
Die Veranstaltung soll ausgehend von dem Gefühl der gesellschaftlichen Spaltung die aktuellen Entwicklungen aufzeigen und eine Diskussion zu den unterschiedlichen Reformansätzen beim Arbeitslosengeld II ermöglichen.
15 Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende „Hartz IV“
„Hartz IV“ ist auch 15 Jahre nach seiner Einführung noch Kristallisationspunkt der Debatte um den Sozialstaat als Ganzes. U.a. mit Johannes Vogel MdB.